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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich und Sprache

(1) Diese AGB gelten für alle vertraglichen Beziehungen (insb. Software-as-a-Service, lokale Deployments, Pilotprojekte) zwischen der Campus Technologies Freiburg GmbH im Rahmen des Projekts EcoReady (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden. Dies umfasst die EcoReady-Plattform, darauf basierende Angebote sowie spezifische Lösungen wie EcoFormular, EPR Intelligence, Policy Intelligence und EPR für Kommunen.

(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B/B2G) sowie an Verbraucher im Rahmen spezifischer B2C-Angebote.

(3) Sprachregelung: Die Benennung von Menüpunkten auf der Website in englischer Sprache dient der internationalen Nutzbarkeit. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis sind ausschließlich die deutschen Rechtstexte.

§ 2 Vertragsschluss und Pilotprojekte

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch Bereitstellung der Zugangsdaten zustande.

(2) Pilotprojekte (PoC): Evaluierungsprojekte werden zu einem vereinbarten Festpreis und für eine befristete Laufzeit erbracht. Sie enden automatisch nach Ablauf der festen Laufzeit. Der Kunde erkennt an, dass Pilotprojekte der Erprobung dienen und der Funktionsumfang eingeschränkt sein kann.

§ 3 SaaS-Leistungen und Verfügbarkeit (SLA)

(1) Der Anbieter stellt SaaS-Lösungen am Übergabepunkt (Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums) bereit.

(2) Der Anbieter gewährleistet eine Gesamtverfügbarkeit der SaaS-Dienste von 90 % im Jahresmittel.

(3) Ausgenommen von der Verfügbarkeitsberechnung sind: (a) geplante Wartungsfenster, die mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt werden, (b) höhere Gewalt (Force Majeure), (c) Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z.B. Ausfälle der genutzten Cloud-Provider wie AWS, Azure, GCP oder generelle Internetstörungen).

§ 4 Nutzungsrechte (SaaS und lokales Deployment)

(1) SaaS-Nutzung: Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Recht, die Software über das Internet zu nutzen.

(2) Lokales Deployment (Miete): Bei zeitlich befristeter Überlassung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Laufzeit.

(3) Lokales Deployment (Perpetual License): Bei Erwerb einer dauerhaften Lizenz erhält der Kunde ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an der im Kaufzeitpunkt aktuellen Version. Updates/Wartung erfordern einen separaten Softwarepflegevertrag.

(4) Es ist dem Kunden untersagt, die Software zu vervielfältigen, zu dekompilieren (Reverse Engineering), zu disassemblieren oder den Quellcode anderweitig zu ermitteln, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist (§ 69e UrhG).

§ 5 KI-Dienste, APIs und Haftung (EcoFormular & Co.)

(1) Die Software nutzt künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung über externe APIs (z. B. OpenAI, Anthropic, Google, OpenRouter) oder eigene/open-source Modelle.

(2) Usage Credits: KI-Workflows werden über ein Guthaben-System abgerechnet. Der Anbieter behält sich vor, Credit-Kosten anzupassen, falls die Kosten der genutzten externen KI-Schnittstellen steigen.

(3) Human-in-the-Loop: Der Kunde erkennt an, dass KI-generierte Ergebnisse Fehler, Halluzinationen oder Ungenauigkeiten enthalten können. Die Pflicht zur finalen inhaltlichen und rechtlichen Prüfung der Ergebnisse obliegt ausschließlich dem Kunden. EcoReady haftet nicht für fehlerhafte Dokumente, Bescheide oder Auswertungen, die der Kunde ungeprüft übernimmt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm in die Software eingegebenen Daten (insb. personenbezogene Daten) selbst verantwortlich. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertragswidrigen Nutzung beruhen.

§ 7 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

(1) Laufende SaaS-Abonnements werden im Voraus (monatlich/jährlich) abgerechnet. Usage Credits oder Einmalzahlungen werden bei Buchung fällig.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Mahnung den Zugang zur Software bis zur vollständigen Zahlung zu sperren.

§ 8 Gewährleistung (Mängelhaftung)

(1) Der Anbieter beseitigt Softwaremängel innerhalb einer angemessenen Frist. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) wird ausgeschlossen.

(3) Der Kunde muss Mängel unverzüglich unter genauer Beschreibung des Fehlers (z. B. via E-Mail an kritesh@ecoready.eu) melden.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit arbeitet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Falle von B2B-Verträgen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten vom Kunden gezahlten Vergütung begrenzt.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden für deren Wiederherstellung angefallen wäre.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen (insb. Geschäftsgeheimnisse, Source-Code, Architektur) streng vertraulich zu behandeln und nur für den Vertragszweck zu verwenden.

(2) Die Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber unbeteiligten Dritten ist untersagt. Ausgenommen hiervon ist die zwingend erforderliche Weitergabe an Angestellte, freie Mitarbeiter (Freelancer), Studenten oder Subunternehmer des Anbieters (weltweit, z. B. in Deutschland, der EU, Indien oder an anderen Standorten) zur Erfüllung des Vertragszwecks ("Need-to-Know"-Prinzip), sofern diese Personen durch vertragliche Vereinbarungen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(3) Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von einem (1) Jahr fort.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung (AVV)

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, fungiert er als Auftragsverarbeiter. In diesem Fall ist der unter dem Menüpunkt Legal bereitgestellte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) integraler Bestandteil dieses Vertrages.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge über SaaS-Abonnements haben die vereinbarte Initiallaufzeit. Sie verlängern sich automatisch um dieselbe Laufzeit, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ist ausreichend).

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Freiburg im Breisgau, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.